Hausordnung für die Benutzung des Festplatzes in Gossensaß

Die Festplatzanlage in Gossensaß ist für die Öffentlichkeit zugänglich und zur Ausübung kultureller, sozialer, religiöser, freizeitgestalterischen und verschiedenster anderer gesellschaftlicher Aktivitäten benutzbar. 

Themen
Veröffentlichungsdatum

15.09.2025

Beschreibung

Die Benutzung des Festplatzes von Gossensaß ist gemäß beiliegender Hausordnung geregelt. 

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Veröffentlichungsdatum

15.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 24.09.2025, 14:46 Uhr

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